Aktualität

26.08.2023
Rangliste 2023
 
10.04.2023
Laufinfos 2023 up to date
 
 
 
 

PDF version 2016

Mit der Anmeldung (Überweisung des Startgeldes) stimmen Sie automatisch unserem
Wettkampfreglement zu.
(Mit den nachfolgend genannten männlichen Bezeichnungen werden die weiblichen Formen
eingeschlossen).

1. Wettkampf

  • Die Veranstaltung wird nach den Bestimmungen des Schweizerischen Leichtathletikverbandes Swiss Athletics und gemäss den in der Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt. Startberechtigt ist jeder, der das in der Ausschreibung vorgeschriebene Lebensalter erreicht hat.
  • Die Startnummer ist persönlich und muss von vorne gut sichtbar und ungefaltet getragen werden. Veränderungen der Startnummer führen zur Disqualifikation. 
  • Die Zeitmessung erfolgt mittels Chip. Der Chip ist direkt an der Startnummer befestigt. Persönliche Chips können nicht eingesetzt werden.
  • Die Platzierungen basieren auf der Grundlage der Brutto offiziellen Zeiten zusammengestellt, das heisst die Zeit zwischen der Pistole und der Kreuzung von dem Laufer von der Ziellinie. Die Rangfolge entspricht der Reihenfolge der Zieldurchfahrt.
  • Es darf nur aus dem von der Organisation zugeteilten Startblock gestartet werden.
  • Den Anweisungen des Streckendienstes ist strikt Folge zu leisten. Private Begleitungen von Laufenden mit Fahrzeugen jeglicher Art, insbesondere Fahrräder, sind nicht zugelassen. Abkürzungen sind untersagt. Die Teilnahme mit Rollstuhl ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich.
  • Zeit-Begrenzung: für alle Teilnehmer muss das Ziel vor 20h30 erreicht werden.
  • Endgültige Disqualifikationen werden von der Technische Leitung des Organisationskomitees entscheiden.
  • Die Strecken werden nach Kategorien beschildert. Die Teilnehmer/-innen folgen den Schildern Ihrer Kategorie. Jeder Teilnehmer/-in ist selber verantwortlich, den richtigen Schildern zu folgen.

2. Anmeldung

  • Die Anmeldung kann per Internet oder vor Ort durchgeführt werden.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende jederzeit und ohne Rückerstattung des Startgeldes zu disqualifizieren, wenn diese bei ihrer Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben.
  • Der Veranstalter kann ein Teilnehmerlimit festsetzen. Falls dies vor Anmeldeschluss erreicht ist, können Anmeldungen, die danach eintreffen, nicht mehr berücksichtig werden. Die Anmeldungen werden nach Zahlungseingang registriert.
  • Zusammenlegen von Kategorien. Eine Kategorie wird nur bei mindestens 5 Anmeldungen durchgeführt. Ist dies nicht der Fall gelten folgende Reglen:
  • Kategorien Erwachsene : wird bei einer Kategorie die Mindestanzahl nicht erreicht, so werden die betroffenen Angemeldeten der nächst jüngeren Kategorie zugeteilt.
  • Kategorien Kinder/Jugend : wird bei einer Kategorie die Mindestanzahl nicht erreicht, so werden die betroffenen Angemeldeten der nächst älteren Kategorie zugeteilt.

3. Rückerstattungen

  • Wer am Halb-Marathon VullyRun verhindert ist und nicht starten kann, hat er kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.
  • Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anrecht auf die Rückerstattung des Startgeldes.

4. Selbstverantwortung / Gesundheit

  • Die Teilnahme am Halb-Marathon VullyRun erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung.
  • Regelmässiges Ausdauertraining und gute Gesundheit sind Voraussetzungen für einen Start.
  • Es kann lebensgefährlich sein, mit oder direkt nach infektiösen Erkrankungen (Bsp. Grippe) zu starten.
  • Es wird empfohlen, während und nach dem Lauf genügend Flüssigkeit zu sich zu nehmen.
  • Im Falle von Atemnot, Schwindel, Erschöpfung, starken Schmerzen und dergleichen, sollte der Teilnehmer den Lauf unterbrechen oder aufgeben.
  • Veranstaltungsärzte und Sanitätspersonen können Teilnehmer aus dem Rennen nehmen, bei denen gesundheitliche Probleme festgestellt werden.

5. Haftung

  • Der Organisator übernimmt keine Haftung für Risiken des Teilnehmers aller Art, insbesondere gesundheitlicher Natur. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, in gut trainiertem Zustand, sowie körperlich gesund am Start zu erscheinen.
  • Die Versicherung für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Dritten ist Sache des Teilnehmers.
  • Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
  • Der Organisator übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände.

6. Unfälle

  • Bei Zwischenfällen, Schwächezuständen von Teilnehmern und Unfällen ist sofort der nächste Streckenposten zu orientieren und Hilfe anzufordern.
  • Sanitätsnotruf: 144
  • Der Halb-Marathon VullyRun verfügt über ein umfassendes Sanitäts- und Funknetz.

7. Doping

  • Für diesen Wettbewerb gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Es können Dopingkontrollen durchgeführt werden. Die Sportler unterstellen sich mit der Teilnahme den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic, sowie des Tribunal Arbitral du Sport (TAS) in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.
  • Siehe auch www.antidoping.ch.

8. Datenschutz

  • Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten an die im Programmheft und im Internet aufgeführten Sponsoren, dem offiziellen Foto-Service, Swiss Athletics und allenfalls Partnerveranstaltungen für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen.
  • Wer sich gegen eine Weitergabe der Adresse aussprechen möchte, meldet dies der VullyRun-Geschäftsstelle schriftlich.
  • Die Teilnehmer stimmen der Verwendung von Fotomaterial aus dem Lauf für die Illustrierung von Programmheften, Ranglisten, Internetseiten, Inseraten und für andere PR-Zwecke des Organisators und dessen Partnern zu.
  • Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnortes und insbesondere ihres Jahrgangs auf offiziellen Start- und Ranglisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder dessen Partner zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.

9. Organisation

  • Veranstalter des Halb-Marathon VullyRun ist der Verein VullyRun, gemeinnütziger Verein.
  • Verbandssitz: 1585 Salavaux.
  • Änderungen des Wettkampfreglements durch den Veranstalter bleiben vorbehalten.

Bei Abweichungen im Wortlaut ist der französische Text des vorliegenden Reglements rechtsgültig.
März 2015
Halb-Marathon VullyRun, 1585 Salavaux
info [at] vullyrun.ch

Hauptsponsoren

metalor

landi

Groupe mutuel

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logo schweizer solar

trilogie2016

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